Im Herzen der Landeshauptstadt Klagenfurt führen wir Prüfungen von Stiftungen und Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Rechtsformen und Größen durch.

Gesetzliche & freiwillige Jahresabschlussprüfungen

Aktiengesellschaften, mittelgroße und große Gesellschaften mit beschränkter Haftung und kapitalistische Personengesellschaften unterliegen der gesetzlichen Prüfungspflicht.

Die Nachfrage nach freiwilligen Abschlussprüfungen für kleine Kapitalgesellschaften steigt in den letzten Jahren, da auch für sie ein objektives Urteil eines Experten zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Konzernabschluss-
prüfungen

Die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen sowohl nach nationalen (UGB) als auch nach internationalen Standards (IFRS) gewinnt für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Wir haben sowohl bei der Prüfung von Konzernabschlüssen nach UGB als auch nach IFRS entsprechendes Know-how.

Stiftungsprüfungen

Für Privatstiftungen besteht gemäß Stiftungsgesetz eine gesetzliche Prüfungspflicht. Da der Stiftungsprüfer bei der Privatstiftung eine Organstellung hat, sind auch zusätzliche Bestätigungsleistungen in Form von Genehmigungsvermerken und Stellungnahmen zu rechtlichen Fragen durchzuführen.

Sonderprüfungen

Im Rahmen von Umstrukturierungs- und Umgründungsmaßnahmen werden von uns Gründungsprüfungen, Restvermögensprüfungen und Verschmelzungsprüfungen als Leistung durchgeführt.

Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit dem Vorliegen der Voraussetzungen für die Spendenabzugsfähigkeit sowie die Prüfung der Kriterien im Zusammenhang mit der Vergabe von Spendengütesiegel werden von Vereinen und Non-Profit Organisationen nachgefragt.

Neben diesen Sonderprüfungsleistungen werden auch vereinsrechtliche Prüfungen von uns als Service durchgeführt.